In vielen Städten und Gemeinden werden sich ab 2019 die Strom- und Gaspreise stark erhöhen. Was viele Kunden der Grundversorger nicht beachten ist, dass mit der Erhöhung der vertraglich vereinbarten Entgelte ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Dieses Recht besteht allerdings nur 14 Tage, nachdem der Versorger die Preisänderung schriftlich mitgeteilt hat. Viele lassen diese Frist ungenutzt verstreichen, teilweise aus Unkenntnis, teilweise auch aus Angst vor Komplikationen. Dabei ärgern sich sehr viele Menschen über die Preiserhöhungen die, je nach Wohnort, bis zu 7% und mehr ausmachen.

Wenn Sie sich ebenfalls über Ihre Strom- oder Gasrechnungen ärgern, lassen Sie sich unabhängig und kostenfrei beraten.

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